Beiträge Kindergarten

  • Das Besuchsentgelt pro Monat verringert sich durch den gleichzeitigen Geschwisterkindbesuch des Kindergartens um 25% ab dem 2. Kind (Geschwisterabschlag).
  • Tritt das Kind nach dem Kindergartenjahr in die Schule über, wird das Entgelt für den Monat August des Einschulungsjahres nicht mehr erhoben.
  • Das Besuchsentgelt ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. eines jeden Monats fällig.
  • Bei Unterbrechungen der Besuchszeit im Kindergarten (Ferien, Krankheit, Beurlaubung usw.) wird die Entgeltserhebung nicht ausgesetzt.
  • Auf die Möglichkeit zur Besuchsentgeltübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird hiermit hingewiesen. Nähere Informationen / Anträge sind hierzu im Landratsamt Traunstein, Amt für Kinder, Jugend und Familie erhältlich.
  • Für den Besuch des Kindergartens wird von den Eltern (Personensorgeberechtigten) des Kindes im Kindergartenjahr (01.09. mit 31.08. des Folgejahres) für jeden der 12 Monate ein buchungszeitabhängiges monatliches Besuchsentgelt entsprechend untenstehender Tabelle erhoben.

 

Buchungszeiten 5-6 Stunden 6-7 Stunden 7-8 Stunden 8-9 Stunden  
Elternbeiträge  207,50 € 220,00 € 232,50 € 245,00 €  
zzgl. Spiel-und
Imbissgeld
15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 €  
  222,50 € 235,00 € 247,50 € 260,00 €  
abzügl. Zuschuss 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 €  
tatsächl. Beitrag 122,50 € 135,00 € 147,50 € 160,00 €